Aktuelle Informationen
- Schuldrechtsreform 2002 - geändertes Werkvertragsrecht (BGB): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der ab dem 01.01.2002 gültigen Fassung Titel 9. Werkvertrag und ähnliche Verträge Untertitel 1. Werkvertrag
- Bauabzugssteuer ab dem 01.01.2002
Architektenvertrag:
Gewährleistung auch nach Vertragskündigung
BGH, Urt. v. 21.12.2000 - VII ZR 488/99 Der Architekt bleibt auch nach einer Kündigung grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, Mängel an seinen bis zur Kündigung erbrachten Werkleistungen nachzubessern. Gewährleistungsansprüche werden durch eine Kündigung des Architektenvertrages grundsätzlich nicht berührt.
Bauvertrag:
Schadensersatzanspruch bei Abbruch der Vertragsverhandlungen?
BGH, Urt. v. 7.12.2000 - VII ZR 360/98 Auch nach länger andauernden Vertragsverhandlungen über einen Bauvertrag kann ein Vertragspart- ner sich grundsätzlich von den Vertragsverhandlungen zurückziehen ohne das Schadensersatzansprüche entstehen. Allerdings ist ein Schadensersatzanspruch möglich, wenn bei der Gegenseite zurech- enbar das Vertrauen erweckt wurde, der Bauvertrag werde mit Sicherheit geschlossen.
Bauhandwerkersicherung:
Anspruch in voller Höhe auch für bereits erbrachte Werkleistungen
BGH, Urt. v. 9.11.2000 - VII ZR 82/99 (NJW 2001, 822) Der Unternehmer ist (unter den Voraussetzungen des § 648a BGB gegenüber dem Besteller) auch dann berechtigt Sicherung in Höhe des gesamten Werklohns zu fordern, wenn er mit dem Besteller Raten- oder Abschlagszahlungen vereinbart hat. Der Unternehmer ist berechtigt, Sicherung für den Teil des Werklohns zu fordern, der bereits erbrachten Leistungen zuzuordnen ist. Solange der Unternehmer bereit und in der Lage ist Mängel zu beseitigen, hat er vor Abnahme ein grundsätzliches schützenswertes Interesse an der Absicherung seines nach Mängelbeseitigung durchsetzbaren Vergütungsanspruchs. Der Bauunternehmer kann nunmehr während der gesamten Bauphase für alle erbrachten und zu erbringenden Werkleistungen Sicherheit verlangen, etwa weil er Vermögensver- schlechterung oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers befürch- tet. Auf den Zeitpunkt des Sicherheitsverlangens kommt es nicht mehr an.
Architektenhaftung:
Sorgfaltspflichten des bauaufsichtsführenden Architekten
BGH, Urt. v. 9.11.2000 - VII ZR 362/99 Die Sorgfaltspflichten des bauaufsichtsführenden Architekten sind nicht deshalb gemindert, weil die ausgeschriebenen Arbeiten vom Bauherrn selbst vergeben werden. Der Architekt muß die Arbeiten in angemessener und zumutbarer Weise überwachen, und sich durch häufige Kontrollen vergewissern, daß seine Anweisungen sachgerecht erledigt werden.
Architektenhaftung:
Funktionstaugliche Planung durch Architekten - drückendes Wasser
BGH, Urt. v. 14.02.2001 - VII ZR 176/99 Der mit den Architektenleistungen der Phasen 1-7 des § 15 II HOAI beauftragte Architekt schuldet eine mangelfreie und funktionstaugliche Planung. Er muß den nach Sachlage notwendigen Schutz gegen drückendes Wasser vorsehen.
Kein Maklerlohn bei unwirksamem Kaufvertrag
BGH, Urt. v. 14.12.2000 - III ZR 3/00 Der Anspruch auf Maklerlohn (Maklerprovision) entfällt, wenn der vom Makler nachgewiesene oder vermittelte Kaufvertrag nicht wirksam abgeschlossen oder rückwirkend unwirksam wurde. Dies gilt insbesondere bei Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung. Der Käufer kann dann die Provision ggf. auch zurückverlangen.